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Familie Chini – Alltagshilfe für SeniorenPflegeneuordnungsgesetz · PNOG

Was ändert sich für Ihre Alltagshilfe?

Sie haben einen Pflegegrad oder unterstützen einen Angehörigen? Wir erklären Ihnen, was heute gilt und welche Änderungen ab Januar 2027 geplant sind.

Wir sind wie immer an Ihrer Seite.
Persönlich, kompetent und zuverlässig.

Die Änderungen im Überblick ↓
Maria und Christian Chini – Ihre Ansprechpartner bei Familie Chini
Maria & Christian Chini
Persönlich für Sie da.
Wichtig: Gesetzentwurf – noch kein geltendes Recht.
Das Bundeskabinett hat den Entwurf am 30.09.2026 beschlossen. Die beschriebenen Änderungen stehen unter dem Vorbehalt der endgültigen Verabschiedung. Informationsstand: 12.10.2026.
Wichtig für Menschen mit Pflegegrad 2–5

Alltagshilfe ab 01.01.2027 neu planen

Erhalten Sie Haushaltshilfe, Einkäufe oder Terminbegleitung bisher über einen Pflegedienst oder eine Sozialstation? Dann klären Sie jetzt, wie diese Hilfe ab Januar finanziert und organisiert werden kann.

Eine Zulassung als Pflegedienst reicht für das neue Budget nicht aus.

Nach dem Gesetzentwurf dürfen Leistungen von Pflegediensten und Sozialstationen nicht allein aufgrund ihrer Zulassung als Pflegeeinrichtung über das Sozialraumbudget abgerechnet werden. Dieses Budget ist ausschließlich für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag vorgesehen.

Planen Sie Ihre Unterstützung mit einer anerkannten Alltagshilfe wie Familie Chini.

Wir sind seit 2021 landesrechtlich als Angebot zur Unterstützung im Alltag anerkannt. Wenn Ihr bisheriger Anbieter Ihre Hilfe nicht aus dem Sozialraumbudget abrechnen kann, benötigen Sie für die Nutzung dieses Budgets ein entsprechend anerkanntes Angebot. Wir besprechen mit Ihnen passende Einsätze und verfügbare Termine.

Unterstützung ab Januar anfragen

Geplante Änderung ab 01.01.2027 – vorbehaltlich der endgültigen Verabschiedung. Es geht um die Finanzierung aus dem Sozialraumbudget; Leistungen eines Pflegedienstes können gegebenenfalls aus anderen Budgets weiter finanziert werden.

Der Vergleich

Was bedeutet das für Sie?

Heute steht Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5 in häuslicher Pflege ein zweckgebundener Entlastungsbetrag zu. Der Entwurf ordnet die Finanzierung der Alltagshilfe neu.

Pflegegrad 1

Heute
bis zu 131 €
Entlastungsbetrag pro Monat
Ab 2027 geplant
Entfällt

Für Pflegegrad 1 ist kein Sozialraumbudget vorgesehen.

Die Finanzierung unserer Alltagshilfe über diesen monatlichen Betrag würde wegfallen. Andere Leistungen bei Pflegegrad 1 bleiben vorgesehen. Unsere Hilfe können Sie weiterhin privat vereinbaren.

Pflegegrad 2–5
Ab dem 25. Geburtstag

Heute
bis zu 131 €
Entlastungsbetrag pro Monat
Ab 2027 geplant
bis zu 175 €

Sozialraumbudget pro Monat für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag.

Das sind bis zu 44 € mehr im Monat für diesen Zweck. Dazu gehören zum Beispiel Haushaltshilfe, Einkäufe und Begleitung.

Pflegegrad 2–5
Für Menschen unter 25 Jahren

Heute
bis zu 131 €
Entlastungsbetrag pro Monat
Ab 2027 geplant
bis zu 300 €

Ein höheres Sozialraumbudget soll junge Pflegebedürftige und ihre Familien entlasten.

Es soll bis zum 25. Geburtstag gelten. Voraussetzung sind Pflegegrad 2 bis 5 und häusliche Pflege.

Die Beträge dienen der Finanzierung anerkannter Leistungen. Sie sind keine frei verfügbare zusätzliche Geldzahlung. Quellen und rechtlicher Stand ↓

Familie Chini – Alltagshilfe für SeniorenFamilie Chini

Vertraute Hilfe.
Mehr Entlastung im Alltag.

Seit 2021 ist unsere Alltagshilfe landesrechtlich anerkannt. Wir unterstützen Sie dort, wo Sie Hilfe brauchen: zu Hause und unterwegs.

Hilfe im Haushalt
Einkäufe & Besorgungen
Begleitung zu Terminen
Gemeinsame Zeit & Alltagshilfe

Die Finanzierung über Ihren bisherigen Pflegedienst oder Ihre Sozialstation läuft für das neue Sozialraumbudget nicht automatisch weiter. Entscheidend ist eine Anerkennung als Angebot zur Unterstützung im Alltag. Planen Sie Ihre Alltagshilfe für Januar rechtzeitig neu.

Das Sozialraumbudget ist im Entwurf für anerkannte Alltagsangebote bestimmt. Die bisherige Umwandlung ungenutzter Pflegesachleistungen in zusätzliche Alltagshilfe soll entfallen.

Finanzierung Ihrer Alltagshilfe

Was entfällt bei der Alltagshilfe ab 01.01.2027?

Mit der geplanten Pflegereform ändern sich wichtige Möglichkeiten, Ihre Alltagshilfe zu finanzieren. Wenn Sie bisher zusätzliche Unterstützung über Verhinderungspflege genutzt haben, sollten Sie Ihre Einsätze für 2027 frühzeitig neu planen.

Verhinderungspflege: kein gesonderter Anspruch mehr

Bisher konnte unter bestimmten Voraussetzungen auch Alltagshilfe als Ersatzpflege finanziert werden, wenn die betreuende Pflegeperson verhindert war. Nach dem Gesetzentwurf soll die Verhinderungspflege als eigenständige Leistung entfallen. Eine zusätzliche Abrechnung über diesen bisherigen Leistungsanspruch wäre dann nicht mehr möglich. Unterstützung bei Ausfall der Pflegeperson soll künftig aus den dafür vorgesehenen neuen Budgets finanziert werden.

Pflegegrad 1: der Entlastungsbetrag entfällt

Der bisherige Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat soll bei Pflegegrad 1 wegfallen. Ein Sozialraumbudget ist für diesen Pflegegrad nicht vorgesehen. Unsere Alltagshilfe können Sie weiterhin privat vereinbaren.

Entlastungsbetrag: neues Budget mit neuen Regeln

Für Pflegegrad 2 bis 5 soll das Sozialraumbudget den bisherigen Entlastungsbetrag ersetzen: bis zu 175 € pro Monat beziehungsweise bis zu 300 € für Pflegebedürftige unter 25 Jahren. Es ist für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag bestimmt.

Ansparen: beim neuen Sozialraumbudget nicht mehr vorgesehen

Nicht genutzte Monatsbeträge sollen künftig nicht angesammelt und später verwendet werden können. Regelmäßige Unterstützung sollte deshalb passend zum monatlich verfügbaren Budget geplant werden.

Was bedeutet das für Ihre Unterstützung?

Ein höheres monatliches Sozialraumbudget bedeutet nicht automatisch, dass alle bisherigen Einsätze weiterhin finanziert werden können. Wenn Sie bisher mehrere Finanzierungsmöglichkeiten kombiniert haben, können sich Umfang und Finanzierung Ihrer Alltagshilfe verändern.

Familie Chini bespricht mit Ihnen, welche Unterstützung Sie benötigen und wie Sie Ihre Einsätze ab Januar 2027 passend planen können.

Unterstützung für 2027 anfragen

Die beschriebenen Änderungen beruhen auf dem Gesetzentwurf vom 30.09.2026. Sie stehen unter dem Vorbehalt der endgültigen Verabschiedung. Stand: 12.10.2026.

Gut vorbereitet

Was Sie jetzt tun können

01

Ihre Hilfe für 2027 planen

Fragen Sie Ihren bisherigen Pflegedienst oder Ihre Sozialstation, ob eine Anerkennung als Alltagsangebot vorliegt. Wenn Ihre Hilfe dort nicht aus dem Sozialraumbudget finanziert werden kann, planen Sie die Einsätze mit einer anerkannten Alltagshilfe wie Familie Chini neu.

02

Von Familie Chini beraten lassen

Wir erklären Ihnen persönlich und verständlich, was die geplanten Änderungen für Ihre Alltagshilfe bedeuten. Gemeinsam besprechen wir die Finanzierung, Ihre bisherigen Vereinbarungen und passende Unterstützung ab Januar 2027. Unsere Beratung ist kostenlos und unverbindlich.

03

Pflegegrad 1: Höherstufung prüfen

Sie haben noch Pflegegrad 1, obwohl Sie inzwischen deutlich mehr Hilfe benötigen? Wenn sich Ihre Selbstständigkeit seit der letzten Begutachtung erheblich verschlechtert hat und Sie bisher keine Höherstufung beantragt haben, sollten Sie Ihren aktuellen Bedarf überprüfen lassen.

Eine Höherstufung können Sie bei Ihrer Pflegekasse beantragen. Ob ein höherer Pflegegrad gerechtfertigt ist, wird durch eine unabhängige Begutachtung festgestellt.

Bisher & künftig

Neue Begriffe

Die geplante Reform ordnet Leistungen neu und bündelt sie in Budgets. Hier sehen Sie die bisherigen Bezeichnungen und Beträge neben den geplanten Regelungen ab 01.01.2027.

Geplant – noch kein geltendes Recht. Grundlage: Kabinettsentwurf vom 30.09.2026. Die endgültige Gesetzesfassung kann abweichen.

Pflegegeld → Entlastungsbudget (Pflegegeld)

Das Pflegegeld bleibt als Geldleistung bestehen und soll in das neue Entlastungsbudget eingebettet werden.

PflegegradBisher pro MonatGeplant pro Monat
1Kein AnspruchKein Anspruch
2347 €380 €
3599 €630 €
4800 €890 €
5990 €1.080 €

Ambulante Pflegesachleistungen → Sachleistungsbudget

Für Leistungen zugelassener ambulanter Pflege- und Betreuungsdienste.

PflegegradBisher bis zu / MonatGeplant bis zu / Monat
1Kein AnspruchKein Anspruch
2796 €890 €
31.497 €1.590 €
41.859 €2.090 €
52.299 €2.530 €

Entlastungsbetrag → Sozialraumbudget

Der Entlastungsbetrag wird häufig auch „Entlastungsleistungen“ genannt. Das neue Sozialraumbudget soll ausschließlich anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag finanzieren.

PflegegradBisher bis zu / MonatGeplant ab 25 JahrenGeplant unter 25 Jahren
1131 €EntfälltEntfällt
2131 €175 € / Monat300 € / Monat
3131 €175 € / Monat300 € / Monat
4131 €175 € / Monat300 € / Monat
5131 €175 € / Monat300 € / Monat

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch → Finanzierung aus dem Entlastungsbudget (Pflegegeld)

Gemeint sind beispielsweise Einmalhandschuhe und Desinfektionsmittel. Die bisherige Kostenübernahme ist keine pauschale Geldzahlung.

PflegegradBisherGeplant ab 2027
1Bis zu 42 € pro MonatGesonderter Anspruch entfällt; kein Entlastungsbudget (Pflegegeld) vorgesehen
2–5Bis zu 42 € pro Monat zusätzlich zum PflegegeldGesonderter Anspruch entfällt; Finanzierung aus dem Entlastungsbudget (Pflegegeld)

Die 42 € kommen nicht zusätzlich zum neuen Entlastungsbudget (Pflegegeld) hinzu. Andere Pflegehilfsmittel, etwa technische Hilfen, sind von dieser konkreten Streichung nicht erfasst.

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege → Finanzierung aus neuen Budgets

BisherPflegegradeGeplant ab 2027
Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: bis zu 3.539 € pro Jahr2–5Der gemeinsame Jahresbetrag entfällt. Seine Mittel werden auf Entlastungsbudget (Pflegegeld), Sachleistungsbudget und Überbrückungsbudget verteilt.
Verhinderungspflege als eigener Anspruch2–5Kein gesonderter Anspruch mehr. Entsprechende Hilfe wird je nach Leistung aus den neuen Budgets finanziert.
Kurzzeitpflege aus dem gemeinsamen Jahresbetrag2–5Kurzzeitpflege bleibt bestehen. Finanzierung aus dem Überbrückungsbudget: bis zu 2.285 € pro Jahr, gemeinsam mit vorgesehenen Hilfen in pflegerischen Akutsituationen.

Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf diese Jahresbudgets. Das Überbrückungsbudget ist kein allgemeines zusätzliches Budget für regelmäßige Alltagshilfe.

Diese beiden Begriffe leicht auseinanderhalten

Entlastungsbudget (Pflegegeld): das bisherige Pflegegeld im neuen Budget.

Sozialraumbudget: die geplante Nachfolge des Entlastungsbetrags für anerkannte Alltagshilfe bei Pflegegrad 2–5.

Die Beträge lassen sich nicht pauschal addieren. Entlastungsbudget (Pflegegeld) und Sachleistungsbudget werden bei kombinierter Nutzung anteilig berechnet. Höhere neue Budgets bündeln teilweise bisher separate Leistungen.

Quellen: § 37 SGB XI, § 36 SGB XI, § 40 SGB XI, § 45b SGB XI, § 42a SGB XI sowie Kabinett-Gesetzentwurf, insbesondere §§ 36, 37, 39, 40 und 45b. Stand dieser Übersicht: 13.10.2026.

Einfach erklärt

Häufige Fragen

Ist das Pflegeneuordnungsgesetz schon beschlossen?

Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf bereits beschlossen. Die Abstimmung im Bundestag ist für den 11. Dezember 2026 geplant. Anschließend befasst sich der Bundesrat mit dem Gesetz.

Erste Änderungen sollen zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Bis dahin gelten die bisherigen gesetzlichen Ansprüche unverändert weiter. Änderungen am Gesetzentwurf sind im parlamentarischen Verfahren noch möglich.

Was ist der Unterschied zwischen Entlastungsbetrag und Sozialraumbudget?

Der heutige Entlastungsbetrag beträgt 131 € monatlich und steht Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5 zu. Er kann für verschiedene gesetzlich festgelegte Unterstützungs- und Entlastungsleistungen genutzt werden.

Das geplante Sozialraumbudget soll 175 € monatlich betragen, für Pflegebedürftige unter 25 Jahren sogar 300 € monatlich. Es soll ausschließlich für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag verwendet werden und nur bei Pflegegrad 2 bis 5 zur Verfügung stehen.

Dürfen Pflegedienste und Sozialstationen das Sozialraumbudget abrechnen?

Nein. Eine Zulassung als Pflegedienst oder Sozialstation allein genügt nach dem Entwurf nicht. Aus dem Sozialraumbudget sollen ausschließlich Leistungen anerkannter Angebote zur Unterstützung im Alltag finanziert werden.

Fragen Sie Ihren bisherigen Anbieter deshalb frühzeitig nach seiner Anerkennung. Fehlt diese, brauchen Sie für die Nutzung des Sozialraumbudgets ein anerkanntes Alltagsangebot. Familie Chini ist seit 2021 landesrechtlich anerkannt. Gemeinsam planen wir Ihre Unterstützung ab Januar 2027.

Wird mein Pflegegeld gekürzt, wenn ich Alltagshilfe nutze?

Nein. Der heutige Entlastungsbetrag wird zusätzlich zum Pflegegeld gewährt. Auch das geplante Sozialraumbudget ist ein eigener Anspruch. Eine ausschließliche Abrechnung unserer Hilfe aus diesem Budget wird daher keine Kürzung des Pflegegeldes auslösen.

Was bedeutet die Reform bei Pflegegrad 1?

Nach dem Entwurf entfällt der monatliche Entlastungsbetrag für die häusliche Versorgung. Ein Sozialraumbudget ist für Pflegegrad 1 nicht vorgesehen. Das bedeutet jedoch keinen Wegfall sämtlicher Pflegekassenleistungen: Beispielsweise sind Wohnumfeldverbesserungen und Beratung weiterhin vorgesehen. Wir besprechen mit Ihnen gerne auch die Möglichkeit privat finanzierter Alltagshilfe.

Bleibt mein anerkannter Pflegegrad bestehen?

Ja. Der Gesetzentwurf sieht einen umfassenden Bestandsschutz für bereits anerkannte Pflegegrade vor. Das bedeutet: Niemand soll seinen bisherigen Pflegegrad allein aufgrund der geplanten strengeren Bewertungskriterien verlieren – auch nicht bei einer erneuten Begutachtung.

Ändert sich der tatsächliche Pflegebedarf, kann eine Neueinstufung weiterhin möglich sein.

Wichtig: Der Bestandsschutz bezieht sich auf den Pflegegrad, nicht automatisch auf alle bisherigen Leistungen.

Kann Familie Chini direkt mit meiner Pflegekasse abrechnen?

Ja. Wir bieten die direkte Abrechnung an. Wir erledigen die Bürokratie und bieten das Rund-Um-Sorglos Paket.

Was passiert mit meinem nicht genutzten Entlastungsbetrag aus 2026?

Bisher können Sie nicht genutzte Entlastungsbeträge ansparen und bis zum 30. Juni des Folgejahres verwenden.

Ob und wie Ihr angespartes Guthaben aus 2026 nach der Pflegereform noch genutzt werden kann, ist derzeit nicht abschließend geklärt.

Wichtig: Das geplante Sozialraumbudget sieht keine Ansparmöglichkeit mehr vor. Nicht genutzte Monatsbeträge können somit nicht in spätere Monate übertragen werden.

Ich bin noch kein Kunde. Kann ich schon Kontakt aufnehmen?

Ja. Rufen Sie uns gerne an. Unsere Beratung ist kostenlos und unverbindlich. Wir besprechen Ihren Unterstützungsbedarf und prüfen die verfügbaren Kapazitäten ab Januar 2027.

Familie Chini – Alltagshilfe für SeniorenEin Anruf genügt

Wir sind für Sie da.

Gemeinsam finden wir heraus, welche Unterstützung zu Ihnen passt.

Kostenlose und unverbindliche Beratung · Familie Chini
Maria und Christian Chini – persönlich für Sie da
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Persönlich. Verständlich. An Ihrer Seite.

Informationsstand & Quellen

Stand: 12.10.2026. Vergleich der aktuell geltenden Regelungen mit dem Kabinettsentwurf vom 30.09.2026. Geplanter Beginn der hier beschriebenen Budgetänderungen: 01.01.2027. Andere Teile der Reform können später starten. Die endgültige Gesetzesfassung und die persönliche Leistungsentscheidung Ihrer Pflegekasse sind maßgeblich.

Die Einsatzbeispiele und Unternehmensangaben beruhen auf der Kundeninformation von Familie Chini.

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