Finanzierung Ihrer AlltagshilfeWas entfällt bei der Alltagshilfe ab 01.01.2027?
Mit der geplanten Pflegereform ändern sich wichtige Möglichkeiten, Ihre Alltagshilfe zu finanzieren. Wenn Sie bisher zusätzliche Unterstützung über Verhinderungspflege genutzt haben, sollten Sie Ihre Einsätze für 2027 frühzeitig neu planen.
Verhinderungspflege: kein gesonderter Anspruch mehr
Bisher konnte unter bestimmten Voraussetzungen auch Alltagshilfe als Ersatzpflege finanziert werden, wenn die betreuende Pflegeperson verhindert war. Nach dem Gesetzentwurf soll die Verhinderungspflege als eigenständige Leistung entfallen. Eine zusätzliche Abrechnung über diesen bisherigen Leistungsanspruch wäre dann nicht mehr möglich. Unterstützung bei Ausfall der Pflegeperson soll künftig aus den dafür vorgesehenen neuen Budgets finanziert werden.
Pflegegrad 1: der Entlastungsbetrag entfällt
Der bisherige Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat soll bei Pflegegrad 1 wegfallen. Ein Sozialraumbudget ist für diesen Pflegegrad nicht vorgesehen. Unsere Alltagshilfe können Sie weiterhin privat vereinbaren.
Entlastungsbetrag: neues Budget mit neuen Regeln
Für Pflegegrad 2 bis 5 soll das Sozialraumbudget den bisherigen Entlastungsbetrag ersetzen: bis zu 175 € pro Monat beziehungsweise bis zu 300 € für Pflegebedürftige unter 25 Jahren. Es ist für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag bestimmt.
Ansparen: beim neuen Sozialraumbudget nicht mehr vorgesehen
Nicht genutzte Monatsbeträge sollen künftig nicht angesammelt und später verwendet werden können. Regelmäßige Unterstützung sollte deshalb passend zum monatlich verfügbaren Budget geplant werden.
Was bedeutet das für Ihre Unterstützung?
Ein höheres monatliches Sozialraumbudget bedeutet nicht automatisch, dass alle bisherigen Einsätze weiterhin finanziert werden können. Wenn Sie bisher mehrere Finanzierungsmöglichkeiten kombiniert haben, können sich Umfang und Finanzierung Ihrer Alltagshilfe verändern.
Familie Chini bespricht mit Ihnen, welche Unterstützung Sie benötigen und wie Sie Ihre Einsätze ab Januar 2027 passend planen können.
Unterstützung für 2027 anfragenDie beschriebenen Änderungen beruhen auf dem Gesetzentwurf vom 30.09.2026. Sie stehen unter dem Vorbehalt der endgültigen Verabschiedung. Stand: 12.10.2026.